Teilnahmewettbewerb zur Nachnutzung des Kirchenzentrums Heilig-Geist ausgelobt

Öffentlicher Teilnehmerwettbewerb mit nachgelagertem nicht offenen Investorenwettbewerb „Nachnutzung Ensemble Heilig-Geist, Wolfsburg“

Der Teilnehmerwettbewerb ist geschlossen!

Alvar Aalto zählt zu den international bedeutendsten Architekten des 20. Jahrhunderts und war gleichsam einer der stilprägenden Designer Skandinaviens. Als „Vater des Modernismus“ rund um den Globus gefeiert, umfasst sein Lebenswerk ca. 500 Gebäude Entwürfe. Die Heilig-Geist- Kirche in Wolfsburg wird in Fachkreisen als eines der gelungensten realisierten Aalto-Bauwerke angesehen. Das beeindruckende Ensemble am Fuße des Klieversberges mit dem markanten freistehenden Glockenturm umfasst fünf Gebäude und birgt eine Besonderheit: Der weltweit einzige Kindergarten, den Aalto jemals entworfen hat, ist integraler Bestandteil. Weil das Baudenkmal von nationaler Bedeutung nur noch temporär für Gottesdienste genutzt wird, Teile seit Jahren leer stehen, der Zahn der Zeit an der Substanz nagt, haben Kirchengemeinde und Kirchenkreis entschieden: Das Gebäudeensemble soll denkmalschutz-, kirchen- und gesellschaftskonform nachgenutzt werden und so für die Nachwelt erhalten bleiben. Dafür werden nun Investoren mit Ideen gesucht.

Die Liemak-Immobilien GmbH, eine Tochter der Klosterkammer Hannover, ist von der Lukas- Kirchengemeinde damit beauftragt, im Rahmen eines zweistufigen Wettbewerbs potentielle Investoren für das Ensemble zu begeistern. Im ersten Stepp soll das Interesse an der besonderen Immobilie geweckt werden. Dieser Teil des Wettbewerbs ist öffentlich. Interessenten können hier ihre Expertise einbringen. Aus dem Pool der Bewerber wählt ein breit aufgestelltes Entscheidungsgremium die Kandidaten aus, die zu einem beschränkten Investorenwettbewerb eingeladen werden und Konzeptvorschläge für eine nachhaltige wie tragfähige Nachnutzung unter Berücksichtigung denkmal-, kirchenrechtlicher und städtebaulicher Aspekte einreichen können. Dabei gilt es, sich empathisch der architektonischen Bedeutung des einmaligen Ensembles zu nähern und zeitgleich den Fokus auf die ursprüngliche Nutzung des Gemeindezentrums Heilig-Geist zu legen.

Die Ev.-luth. Lukas- Kirchengemeinde, der Ev.-luth. Kirchenkreis Wolfsburg- Wittingen, die Stadt Wolfsburg und die Alvar Aalto Gesellschaft e.V. eint gleichermaßen der Wunsch, das Gebäudeensemble vollständig und möglichst originalgetreu zu erhalten. Das beschränkt die Nachnutzung, birgt aber auch Chancen. Angefangen bei dem Kindergarten, der wieder als Kindertagesstätte reaktiviert werden kann, weil der Bedarf vorhanden ist und Fördergelder dafür fließen würden. Die lichtdurchflutete Kirche mit ihrem geschwungenen Dach könnte weiterhin von der Kirchengemeinde teilgenutzt und daneben als Kulturraum für Theater und Konzerte geöffnet werden. In dem Falle ist eine Objektförderung im Rahmen der nationalen Städtebauförderung möglich. Eine Machbarkeitsstudie für das gesamte Ensemble belegt den gestalterischen Rahmen und zeigt auf, in welchen Umfang und an welcher Stelle eine geringfügige Ergänzung der Bestandsbauten möglich wäre.

Das kirchliche Heilig-Geist-Ensemble besteht aus fünf singulären Gebäuden – der Kirche, dem Glockenturm, dem Gemeindehaus, dem Kindergarten und einem Wohnhaus. Die öffentlichen Gebäude des Ensembles verfügen über den für Aalto typischen fächerförmigen Grundriss und geneigte Dachflächen. Ein besonderes Detail sind die sägezahnartigen Gebäudeecken der weiß geschlämmten Backsteingebäude. Wiederkehrende organisch geformte Motive sowie die ebenfalls für Aalto typischen Lamellen als Blend- und Sichtschutz sprechen eine besondere Formsprache. Die Details korrespondieren miteinander und schaffen so ein architektonisches Gesamtbild. Die Grundstücksfläche des innerstädtischen Areals beträgt 9.095 qm.

Alvar Aalto (1898-1976) zählt neben Le Corbusier, Mies van der Rohe und Frank Lloyd Wright zu den „großen Vier“ der Architektur des 20. Jahrhunderts. Aalto hat Generationen von Designern und Architekten geprägt. Bereits mit einem seiner ersten Werke, dem Paimio Sanatorium, setzte er einen Meilenstein der europäischen Architekturgeschichte. Er entwarf sowohl für die Weltausstellung 1936 in Paris als auch für die Expo 1938 in New York den jeweiligen finnischen Länderpavillon. Ab Mitte der 1960er Jahre arbeitet Aalto zunehmend auch international. Seine Impulse für eine „Humanisierung der Architektur“ wirken bis heute nach und inspirieren die Architekturwelt nachhaltig.

Jenseits seiner finnischen Heimat befinden sich die meisten seiner Bauten in Deutschland, wobei Wolfsburg das Epizentrum ist. Neben dem Alvar Aalto Kulturhaus (Entwurf 1958, Fertigstellung 1962) und dem Heilig-Geist-Ensemble hat er auch die 1968 fertiggestellte Stephanuskirche entworfen.
Damit verfügt Wolfsburg über gleich drei Aalto-Bauten bzw. Ensembles – mehr als jede andere Stadt außerhalb Finnlands. Aalto hat zahlreiche internationale Auszeichnungen für seine prägende architektonische Handschrift verliehen bekommen – darunter der preußische Orden „Pour le mérite für Wissenschaft und Künste“, die Ehrenmitgliedschaft der „American Academy of Arts and Letters“, die „Royal Gold Medal“ des Royal Institute of British Architekts“ und der „Ehrendoktortitel der Technischen Hochschule Wien“.

Alle Unterlagen für den Teilnehmerwettbewerb stehen unten als Download zur Verfügung.

Bekanntmachung

Öffentlicher Teilnehmerwettbewerb mit nachgelagertem nicht offenen Investorenwettbewerb „Nachnutzung Ensemble Heilig- Geist, Wolfsburg“
Ausloberin des Wettbewerbs
Ev.- luth. Lukas-Kirchengemeinde Wolfsburg
Laagbergstr. 48 • 38440 Wolfsburg

Auskunft erteilt: Frau Anja Rulf
Fachbereichsleitung Bau- und Liegenschaftsverwaltung
Kirchenamt in Gifhorn
Eyßelkamp 4
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 9452-311, anja.rulf@evlka.de

Organisation und Betreuung des Verfahrens

LIEMAK Immobilien GmbH, Spohrstraße 2, 30177 Hannover
Abruf der Unterlagen und Formulare zum Teilnehmerwettbewerb: www.liemak-immobilien.de//heilig-geist/

Mail: info@liemak-immobilien.de

Wettbewerbsaufgabe

Gegenstand des Verfahrens ist die Planung und Entwicklung eines ca. 9.000 Quadratmeter großen Grundstücks im Wolfsburger Stadtteil Klieversberg. Die dort befindliche Heilig-Geist Kirche mit diversen Nebengebäuden bildet ein unter Denkmalschutz stehendes architektonisch herausragendes Gebäudeensemble des finnischen Architekten Alvar Aalto. Ziel des Verfahrens ist es, den gesamten Gebäudekomplex einer neuen nachhaltigen Nutzung zuzuführen.

Das Grundstück soll daher an einen geeigneten Investor veräußert werden, welcher unter Berücksichtigung denkmalrechtlicher, kirchenrechtlicher, städtebaulicher und sonstiger Aspekte ein wirtschaftlich tragfähiges Nutzungskonzept erarbeitet und umsetzt.

Das Kirchengebäude ist Bestandteil des Kaufgegenstandes, eine Entwidmung der Kirche kann in Abhängigkeit des eingereichten Nutzungskonzeptes in Aussicht gestellt werden. Alternativ werden aber auch Konzepte berücksichtigt, die die Kirche lediglich konzeptionell in eine gesamtheitliche Nutzungsidee einbinden, aber im Erwerbsfall keine Überführung der Kirche in das Eigentum des Investors vorsehen.

Zur Auswahl des Investors (Käufers) wird ein mehrstufiges Wettbewerbsverfahren durchgeführt:

Phase I
In einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb bekunden die Bewerbergemeinschaften ihr Interesse an einer Teilnahme an diesem Verfahren und erbringen die im Abschnitt Bewerbungsunterlagen genannten Unterlagen und Referenzen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wählt eine vom Auftraggeber berufende Auswahlkommission geeignete Bewerber aus, die zur Teilnahme an dem Investorenwettbewerb aufgefordert werden. Die Ausloberin behält sich vor, bei zu geringem Interesse das Verfahren einzustellen.

Phase II
Phase II wird als nicht offener Investorenwettbewerb durchgeführt, in dessen Rahmen Investoren in Zusammenarbeit mit Architekten, Landschaftsplanern, Stadtplanern und/oder Innenarchitekten städtebauliche, architektonische und nutzungsbezogene/ wirtschaftliche Konzepte für das Kaufgrundstück erarbeiten. In dem Zusammenhang ist ein erstes Kaufgebot für das Grundstück abzugeben.

Von der Auswahlkommission werden maximal fünf Konzepte für die Phase III ausgewählt.

Phase III
In Phase III werden die Urheber der ausgewählten Arbeiten gebeten, ihre Konzepte gemäß den Empfehlungen der Auswahlkommission zu überarbeiten bzw. in Bezug auf bestimmte Aspekte inhaltlich/ planerisch zu konkretisieren. Die Bewerber erhalten Gelegenheit, ihre Arbeiten dem Auswahlgremium persönlich zu präsentieren. Die Phase III endet mit einer Prämierung der Arbeiten. Mit dem Erstplatzierten werden anschließend Verkaufsverhandlungen aufgenommen.

Wettbewerbsart und Teilnahmeberechtigung

Der Wettbewerb wird als nicht offener Investorenwettbewerb mit einem vorgeschalteten offenen Bewerbungsverfahren ausgelobt. Das Wettbewerbsverfahren ist nicht anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

Zur Verfahrensteilnahme sind ausschließlich verbindliche Bewerbergemeinschaften zwischen Investoren und Architekten zulässig. Die Beteiligung von Stadtplanern, Landschaftsarchitekten und Innenarchitekten in der Bewerbergemeinschaft ist möglich.
Als Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind sowohl natürliche als auch juristische Personen zulässig.

Das Verfahren erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien der RPW 2013, eine Begleitung durch die Architektenkammer Niedersachsen wird angestrebt.

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist zur Teilnahme am Wettbewerb, endet am 01.12.2021 (24.00 Uhr).

Die unter dem Abschnitt Bewerbungsunterlagen genannten Unterlagen sind ausschließlich per mail (Anlagen und Erklärungen als pdf) oder postalisch zu richten an:

LIEMAK Immobilien GmbH
Spohrstraße 2, 30177 Hannover
Frau Sylva Viebach: Mail: sylva.viebach@liemak-immobilien.de

Bewerbungsunterlagen

Es ist eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Mitglieder einen bevollmächtigten Vertreter bestellt haben.
Darüber hinaus haben die Bewerber zum Nachweis ihrer Eignung folgende Unterlagen vorzulegen:

Für die beteiligten Investoren:

a) Nennung der Rechtsform, Auszug aus dem Handelsregister

b) Kurzdarstellung der Unternehmensstruktur

c) Angabe der Gesamtumsätze in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sowie
Anteil der Projekte mit Denkmalschutz

d) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen

e) Erklärung zur Beauftragung des Partnerarchitekten

f) Erklärung, dass sich kein weiteres Mitglied des Unternehmens auf diesen Wettbewerb
bewirbt

g) Mind. ein Referenzblatt (maximal einseitig DIN A3) zu bereits realisierten vergleichbaren Projekten (z.B. Umnutzung baulicher Anlagen mit Denkmalschutz, Projekte mit Mischnutzungen), max. vier Projekte
Ergänzend kann eine Liste mit weiteren vergleichbaren Projekten mit Angabe der
Nutzungen, des Jahres der Fertigstellung, der Gesamt-BGF sowie Investitionsvolumen
und der vom Investor erbrachten Leistung vorgelegt werden. Die Flächengröße der
Referenzprojekte sollte die der Aufgabenstellung nicht wesentlich unterschreiten

h) Vorhabenbeschreibung/ Ideenskizze zum Nutzungskonzept gemäß Formblatt

 

die beteiligten Projektpartner (Architekten/ Stadtplaner/ Landschaftsarchitekten/ Innenarchitekten):

a) [Natürliche Personen]:
Nachweis über die Berechtigung gemäß den Rechtsvorschriften des Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/ Stadtplaner/ Landschaftsarchitekt/ Innenarchitekt.

[Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören]:
Nachweise über die Berechtigung gemäß den Rechtsvorschriften des Heimatstaates
zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/ Stadtplaner/ Landschaftsarchitekt/
Innenarchitekt für den/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit.

b) Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund oder Teilnahmehindernis gemäß RPW 2013 § 4 Abs. 2 und §§ 123 und 124 GWB vorliegt

c) Bereitschaftserklärung des Architekten, einen Entwurf zu erarbeiten

d) Erklärung, dass sich kein weiteres Mitglied des Architekten/ Projektpartners auf diesen Wettbewerb bewirbt

e) Mind. zwei/ max. sechs Referenzblätter (Größe maximal einseitig DIN A3) zu bereits realisierten vergleichbaren Projekten (z.B. Umnutzung baulicher Anlagen mit Denkmalschutz, Projekte mit Mischnutzungen, Erfahrungen im Denkmalschutz des
20. Jhd.) Ergänzend kann eine Liste mit weiteren Projekten mit Angabe der übernommenen Planungsaufgaben, Art der Nutzungen, Jahr der Fertigstellung und Angabe des Auftraggebers vorgelegt werden (Bedingung: verantwortliche Projektplanung mind. Leistungsphase 2-5 § 34 HOAI)

Ferner gilt:

a) Die vorliegende Bekanntmachung enthält die für die Bewerbung erforderlichen Informationen, die Machbarkeitsstudie ist gesondert per Mail anzufordern

b) Die zur Verfügung gestellten Bewerbungsformulare sind zu nutzen und eigenhändig zu unterschreiben

c) Für die Bewerbung sind nur die aufgeführten Nachweise zu erbringen; Informationen jedweder anderer Art werden nicht zur Kenntnis genommen

d) Jegliche Mehrfachbewerbung führt zum Ausschluss sämtlicher Beteiligter

e) Die Unterlagen sind postalisch oder per Mail zu übersenden, die persönliche Abgabe oder Fax werden ausgeschlossen.

f) Die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

Auswahlkommission (Teilnehmerwettbewerb und Investorenwettbewerb)

Die Auswahlkommission zur Auswahl der Bewerber und Bewertung/ Prämierung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten wird namentlich noch benannt.
Sie besteht aus folgenden Vertretern/ Vertreterinnen:

– Ev.- luth. Lukas Kirchengemeinde Wolfsburg
– Ev.- luth. Kirchenkreis Wolfsburg-Wittingen
– Ev.- Luth. Landeskirche Hannover
– Stadt Wolfsburg
– Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
– Alvar Aalto Gesellschaft e.V./ Stiftung

Preisgelder Investorenwettbewerb

Es werden insgesamt 50.000 Euro Preisgelder ausgelobt.
In der Preisgerichtssitzung der Auswahlkommission werden maximal drei Preise vergeben, die Höhe der Preisgelder wird unter Würdigung der eingereichten Arbeiten festgelegt.

Bindungen der Ausloberin

Die Ausloberin behält sich vor, den Bieterkreis während des Verfahrens einzuschränken.

Im Anschluss an das Bewerbungsverfahren (Phase I) erhalten
– die ausgewählten Bewerber Zugang zu weiteren Wettbewerbsunterlagen (Phase II).
– die nicht ausgewählten Bewerber erhalten eine Absage per Mail, ein Anspruch auf ausführliche Begründung besteht nicht

Die von der Auswahlkommission ausgewählten Bewerber für die Phase II werden aufgefordert, ihre Konzepte nach den Erfordernissen des Investorenwettbewerbs einzureichen.

Nach erster Bewertung durch die Auswahlkommission werden aus den eingereichten Arbeiten max. fünf Teilnehmer aufgefordert, ihre Konzepte im Rahmen der Phase III gemäß den Anregungen aus dem Gremium der Auswahlkommission zu überarbeiten. Mit Einreichung der modifizierten Planungen ist ein verbindliches Kaufangebot mit Finanzierungsbestätigung eines deutschen Kreditinstituts oder Eigenkapitalnachweis abzugeben.

Unter diesen max. fünf Arbeiten werden die Preisgelder für den Wettbewerb vergeben. (Ende der Phase III).

Die Preisgelder werden in erster Linie unter Würdigung der städtebaulichen/ architektonischen Lösungen sowie der Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Tragfähigkeit der eingereichten Nutzungskonzepte vergeben. Das Kaufpreisangebot wird nachrangig berücksichtigt.

Mit dem ersten Preisträger wird die Ausloberin auf der Grundlage der eingereichten Arbeit (Konzept und Kaufpreisangebot) die Kaufvertragsverhandlungen aufnehmen und das Grundstück veräußern. Die Veräußerung der Grundstücksflächen erfolgt unter der Voraussetzung, dass die zur Realisierung vorgesehene städtebauliche, architektonische und freiräumliche Konzeption unter Wahrung des dem Urheber zustehenden Verwertungsrechts realisiert wird. Zur Sicherung der Ausloberziele können im Grundstücksüberlassungsvertrag Rücktrittsrechte für den Fall vorgesehen werden, dass der entsprechende Entwurf nach Grundstücksüberlassung nicht zur Ausführung gelangt.

Geplante Termine
Termine zur Ortsbesichtigung nach vorheriger Anmeldung bei
Frau Rulf, Tel. 05371 9452-311
(Führung Frau Rulf, Herr Pastor Thormeier)
November 2021
Bewerbungsschluss Teilnehmerwettbewerb (Phase I) Bis zum 01.12.2021
Tagung Auswahlkommission für Zulassung zum
Investorenwettbewerb (Phase II)
Ort: Wolfsburg Heilig – Geist Kirche (*1)
08.12.21, 15.00 Uhr
(alternativ: 10.12.21/11.30 Uhr)
Information der Bewerber (Zulassung/ Absage) per Mail Bis zum 17.12.2021
Abruf der Unterlagen für zugelassene Bewerber auf den
Investorenwettbewerb
Ab dem 15.01.22
Rückfragekolloquium als Präsenztermin
(vorherige Fragenstellung per Mail bis zum 07.03.22 wird
erbeten)
An: anja.rulf@evlka.de
Ort: Wolfsburg, Heilig Geist Kirche
17.03 2022
Ab 10.00 Uhr intern
Ab 12.00 Uhr mit Bewerbern
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Phase II) Bis 20.05.2022
Erste Tagung Auswahlkommission (Auswahl für Phase III)
Ort: Wolfsburg, Heilig- Geist Kirche
23.06.2022
10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Abgabe der modifizierten Wettbewerbsarbeiten mit
Kaufangebot
Bis 26.08.2022
Persönliche Präsentation der Wettbewerbsarbeiten durch die
Bewerbergemeinschaft
Anschließend: Zweite Tagung Auswahlkommission mit
Preisgericht (Prämierung der Arbeiten)
Ort: Wolfsburg, Heilig- Geist Kirche
29.09.2022
Ab 10.00 Uhr
Verhandlung Kaufvertrag 4. Quartal 2022
(Abschluss bis Jahresende angestrebt)